
Informationen zur Antragstellung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt anwendungsnahe Projekte in der Energieforschung. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können sich daher fortlaufend mit Ideen für innovative Vorhaben auf Fördermittel des Ministeriums bewerben.
Die Grundlage für eine solche Zuwendung ist die Förderbekanntmachung zur angewandten Energieforschung des BMWi vom Oktober 2018. Sie definiert die konkreten Schwerpunkte und Ziele.
Die Umsetzung betreut der Projektträger Jülich im Auftrag des BMWi.
Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst reicht das Forscherteam eine Skizze der Projektidee über easy -online ein, das elektronische Formularsystem des Bundes. Nach einer Prüfung wählt das BMWi förderwürdige Vorschläge aus, zu denen formale Anträge gestellt werden können.
Förderantrag stellen – so geht's
Während des gesamten Prozesses stehen den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Ansprechpartner von PtJ zur Seite und beraten in fachlicher und administrativer Hinsicht.
Für alle, die sich das erste Mal auf eine Förderung des BMWi in der angewandten Energieforschung bewerben, bietet der Projektträger Jülich umfangreiche Informationen zur Antragstellung mit allen wichtigen Erläuterungen und Hinweisen zum Verfahren an.
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